Öffnungszeiten

Unsere aktuellen und zukünftigen Urlaubstermine finden Sie auch auf der Seite der Ärztekammer Wien

Montag: 15 – 19 Uhr
Dienstag: 09 – 13 Uhr
Mittwoch: 15 – 19 Uhr
Donnerstag: 09 – 13 Uhr
Freitag: 11 – 15 Uhr

Anmeldung bis 30 Minuten vor Schluss, sonst nur Medikamente.
Bitte Mobiltelefone leise stellen und nicht telefonieren, direkt vor der Ordination bitte nicht rauchen!

Auslastung der Praxis

Allg. Informationen

Fachberechtigung:

  • Allgemeinmedizin

Diplome:

  • Arbeitsmedizin (ÖÄK-Diplom)

  • Manuelle Medizin (ÖÄK-Diplom)

  • Notarzt (ÖÄK-Diplom)

  • Substitutionsbehandlung (ÖÄK-Diplom)

Fremdsprachen:

  • Englisch

  • Polnisch

Bitte legen Sie bei jeder Konsultation ihre eCard vor. Sollten Sie nur Medikamente benötigen, so bringen Sie trotzdem Ihre eCard mit. Bekommen Sie Online-Rezepte, so muss Ihre eCard ab sofort auch immer mindestens einmal im Quartal in unserem System gesteckt werden, sonst können wir keine Rezepte mehr ausstellen.
Achten Sie also darauf, dass Ihre eCard mind. einmal im Quartal bei uns gesteckt wird.

Rezeptwünsche bitte auf einem Zettel in den Briefkasten beim Ordinationseingang oder per Mail via dr.kurzreiter@chello.at.

Urlaube

Am 08.11.24 ist die Ordination geschlossen.
Hier bitte die Vertretung Dr. M. A. Sheriff  konsultieren.

Am 29.11.24 ist die Ordination geschlossen.
Hier bitte die Vertretung Dr. M. A. Sheriff  konsultieren.

Am 13.12.24 ist die Ordination geschlossen.
Hier bitte die Vertretung Dr. M. A. Sheriff  konsultieren.

Am 23.12., 24.12. und 27.12.2024 ist die Ordination geschlossen.
Hier bitte die Vertretung Dr. M. A. Sheriff  konsultieren.

Vertretungsärzte

Dr. M. A. Sheriff Details
Große Neugasse 1/15, 1040 Wien, Tel: 01 586 65 66

Mo. und Mi. 14:00 – 17:00
Di. und Do  09:00 – 12:00
Fr. 13:00 – 16:00

oder jeder andere Arzt für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag.
Bitte geben Sie dort bekannt, dass Sie mein Patient sind!

Keine Substitution!

Spezialbehandlungen:

Neben den allgemeinmedizinischen Leistungen bieten wir folgende Spezialbehandlungen an:

  • Chiropraktik / Manuelle Medizin

  • Substitutionstherapie für Suchtkranke

  • Infusionstherapie

  • EKG (Elektrokardiogramm)

  • Vorsorgemedizin

  • Neuraltherapie

Vorsorge Untersuchung

Die Vorsorgeuntersuchung verfolgt zwei Ziele: die Vermeidung von gesundheitlichen Risikofaktoren und die Früherkennung von Krankheiten.

Laut dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger trägt die Vorsorgeuntersuchung einen wesentlichen Anteil an der in den letzten Jahrzehnten gestiegenen Lebenserwartung: Als die Vorsorgeuntersuchung 1974 in Österreich eingeführt wurde, lag die durchschnittliche Lebenserwartung der Frauen bei ungefähr 75 Jahren und jene der Männer bei 67 Jahren. Heute leben Frauen durchschnittlich um sieben und Männer um acht Jahre länger.

Die Vorsorgeuntersuchung kann von allen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in Österreich einmal jährlich kostenlos in Anspruch genommen werden.
Auch nicht krankenversicherte Personen können die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, wenn sie sich bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Gebietskrankenkasse einen Ersatzkranken-
schein für die Untersuchung ausstellen lassen.

Die Vorsorgeuntersuchung kann auf Kosten der Sozialversicherung einmal jährlich in Anspruch genommen werden. Auch nicht versicherte Personen haben einen Anspruch darauf. Für sie übernimmt die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse die Kosten.

  • Als Anspruchsnachweis ist Ihre e-card oder der Ersatzkrankenschein erforderlich.
  • Zusätzlich empfiehlt es sich, alte Befunde von vorausgegangenen Untersuchungen mitzubringen.
  • Haben Sie schon einmal eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen, nehmen Sie den Arztbrief mit, den Sie damals erhalten haben. So kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt feststellen, ob sich Werte verändert haben.
  • Nehmen Sie eine Liste all jener Medikamente mit, die Sie regelmäßig einnehmen.

Mehr Informationen finden Sie auf www.gesundheit.gv.at

Manuelle Medizin

Die Manuelle Medizin befasst sich in erster Linie mit schmerzhaften Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates.

Sie besteht aus der manuellen Diagnostik, die zum Ziel hat, den Patienten mit den Händen so zu untersuchen, dass eine sichere Einordnung des Krankheitsbildes erfolgen kann, und der manuellen Therapie (auch Chirotherapie genannt).

Manualtherapeutische Techniken greifen gezielt an den gestörten Strukturen insbesondere des Bewegungsapparates an und zeichnen sich durch ihre häufig sehr rasch zu beobachtende Effizienz aus.

Typische manualmedizinisch behandelbare Krankheitsbilder sind u.a.: Zervikalsyndrom, zervikogener Schwindel, Lumbalsyndrom, degenerative Veränderungen der Wirbelsäule u.v.m.

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Das Ziel des Mutter-Kind-Passes ist es, einen problemlosen Verlauf der Schwangerschaft und eine gesunde Entwicklung des Kindes sicherzustellen.

Das Untersuchungsprogramm ist in der Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 der geltenden Fassung geregelt. Es umfasst vor der Geburt fünf gynäkologische Untersuchungen. Bei diesen fünf Terminen werden zusätzlich eine Blutuntersuchung sowie drei Ultraschalluntersuchungen durchgeführt.

In der 17. bis 20. Schwangerschaftswoche  wird die Patientin vom Gynäkologen zur internen Untersuchung beim Allgemeinmediziner  überwiesen.

Ab der Geburt stehen zehn Untersuchungen des Kindes einschließlich einer orthopädischen, einer Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung und zwei Augenuntersuchungen am Programm.

Nach Feststellen einer Schwangerschaft durch die Ärztin/den Arzt erhält die schwangere Frau den Mutter-Kind-Pass.
Auch nicht versicherte Frauen haben einen Anspruch auf den Mutter-Kind-Pass. Die Voraussetzung dafür ist der Wohnsitz in Österreich.

Den Mutter-Kind-Pass erhalten Sie
bei folgenden Ärztinnen/Ärzten und Einrichtungen:

  • Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
  • in den Fachambulatorien der Gebietskrankenkassen,
  • in den Ambulanzen von Krankenanstalten
    mit geburtshilflicher Abteilung und
  • in den Schwangerschafts- bzw. Familienberatungsstellen.

Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe müssen die ersten zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bei der zuständigen Krankenkasse nachgewiesen werden. Fehlt dieser Nachweis, wird das Kinderbetreuungsgeld gekürzt.
Zusätzlich zu den genannten zehn Pflichtuntersuchungen bietet der Mutter-Kind-Pass weitere kostenlose Vorsorgeuntersuchungen bis zum 62. Lebensmonat (zirka 5. Lebensjahr) des Kindes.

Mehr Informationen finden Sie auf www.gesundheit.gv.at

Impressionen aus unserer Praxis